Hallo Herr Kollege Haintz,
ich habe den Fall inzwischen wie angekündigt den drei Oppositionsfraktionen im Berliner Abgeordnetenhaus ausführlich zur Kenntnis gebracht.
Die CDU-Fraktion teilte umgehend mit, sich mit der Angelegenheit „aus Gründen der Gewaltenteilung“ nicht befassen zu können und regte eine Petition an (!). Ich dachte immer, Bestandteil der Gewaltenteilung sei gerade die Kontrolle der Regierung durch die parlamentarische Opposition.
Ich habe meinen Artikel unter
www.stjerna.de/polizeigewalt-210421-berlin/ entsprechend ergänzt, vielleicht wollen Sie das ja auf Ihren Kanälen teilen.
Schönes Wochenende!
Ingve Stjerna
Rechtsanwalt