Ich habe heute die erste einstweilige Verfügung gegen Anselm Lenz und die Sodenkamp & Lenz Verlagshaus GmbH erwirkt
Der S & L Verlag gibt die Wochenzeitung "Demokratischer Widerstand" heraus. Hintergrund waren 2 unzulässige Meinungsäußerungen und 3 unwahre Tatsachenbehauptungen. Twitter🔗

Folgende Aussagen wurden sowohl Anselm Lenz als auch der Lenz und Sodenkamp Verlagshaus GmbH verboten:
1. „Holocaust-Markus“
2. „Holo-Markus“
3. Der Antragsteller hat wöchentlich mehrmalige Kontakte zum
Regime-Funktionär Olaf Sundermayer (RBB), dem Propagandisten der >>20.000er-Lüge<<
4. Der Antragsteller hat mit dem „Neofaschisten Florian Flade (WDR/NDR)“ telefonisch Verhandlungen geführt
5. „Der Witwe Karl Hilz‘ (…) schickte er kurz nach dessen Tod eine Rechnung über 15.000 Euro.“

Die Begründung des Gerichts umfasste lediglich sechs Zeilen. Unser Antrag war sehr gut und ausführlich begründet.

Ich appelliere erneut an das Umfeld von Anselm Lenz, diesen zur Räson zu bringen. Es reicht!
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