Mehr Eigenverantwortung in der GKV: Beteiligung Nichtgeimpfter an den Kosten ihrer Covid-19-Behandlung - Gesundheitsrecht.blog
Fazit: Die Einführung einer zumutbar und gleichheitskonform gestalteten neuen Vorschrift zur Beteiligung von Versicherten an den Kosten ihrer coronabedingten Krankenbehandlung bei Nichtimpfung gegen Covid-19 ist verfassungsrechtlich machbar. Sie würde sowohl dem Bedürfnis nach einer eigenverantwortlichen Impfentscheidung gerecht als auch schützte sie die Beitrags- und Steuerzahlergemeinschaft vor den teilweise beträchtlichen Ausgaben für die Behandlung von Covid-19-Krankheiten nichtgeimpfter Versicherter. Der Grundsatz der Ei­gen­ver­ant­wor­tung ist ein elementarer Baustein des verfassungsrechtlichen Solidarprinzips, das es rechtfertigt, Versicherte bei eigenverantwortlicher Krankheitsverursachung an den Kosten ihrer Krankenbehandlung in angemessener Höhe zu beteiligen.

Mein Kommentar: Die Jagd auf Ungeimpfte geht in die nächste Runde. Wo ist die Beteiligung von Rauchern, Alkoholikern, Geimpften (Impfschäden), Menschen die keinen Sport machen, Menschen die (Extrem)Sport machen, Drogenkonsumenten, Menschen die den ganzen Tag nur ungesunde Nahrung konsumieren... Erschreckend, was deutsche Universitäten so von sich geben. Twitter🔗
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