BADEN-WÜRTTEMBERG
Gericht: Afghanen bei drohender Verelendung nicht abschieben

Dennoch könne er nicht nach Afghanistan abgeschoben werden, weil er dort seine elementarsten Bedürfnisse (Bett, Brot, Seife) nicht befriedigen könne. «Daher ist die Bundesrepublik Deutschland vom VGH mit dem Urteil verpflichtet worden festzustellen, dass zugunsten des Klägers ein nationales Abschiebungsverbot besteht», hieß es in dem Berufungsverfahren in Mannheim. Es handele sich um das erste Urteil des VGH nach dem Machtwechsel in Afghanistan und daher um eine Grundsatzentscheidung. Welt

Kommentar: Durch solche Urteile wird es praktisch unmöglich, beispielsweise Schwerverbrecher abzuschieben. Das politische Signal ist letztlich, in Deutschland kann man machen, was man möchte. Und bei einer Vergewaltigung einer 15-jährigen kommt man im Zweifel mit einer Bewährungsstrafe davon. Deutsche Richter delegitimieren durch solche Urteile den (letzten) Glauben an Gerechtigkeit und den Rechtsstaat.
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