Es gab "nur" eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen á 10 €. Aber es kommen auch die Verfahrenskosten dazu, die hier durchaus erheblich sein dürften, aufgrund von Gutachten etc. Danke für den Hinweis, der obige Artikel ist leider etwas unglücklich formuliert. Es geht nicht um ein Bußgeld, es geht um eine strafrechtliche Geldstrafe.