Bundesverfassungsgericht: Presseinformationen
Pressemitteilung Nr. 35/2023 vom 28. März 2023
Seit vielen Jahren stellt das Bundesverfassungsgericht den Vollmitgliedern der Justizpressekonferenz Karlsruhe e. V. im Interesse zeitnaher, fachlich fundierter Berichterstattung die Pressemitteilungen zu bevorstehenden Entscheidungsveröffentlichungen vorab mit Sperrfristvermerk zur Verfügung. Diese Vorabinformationspraxis ist in den Richtlinien über die Bekanntgabe von Pressemitteilungen aus dem Jahr 2013 niedergelegt.
Im Hinblick auf die in den vergangenen Jahren eingetretenen Veränderungen des Umfelds überdenkt das Bundesverfassungsgericht gegenwärtig seine gesamten Kommunikationsstrukturen und -abläufe. Vor diesem Hintergrund wendet das Gericht die vorerwähnte Vorabinformationspraxis zunächst im 2. und 3. Quartal 2023 nicht an.

Kommentar: übersetzt bedeutet das in etwa so viel, das Bundesverfassungsgericht schränkt die "Hofberichterstattung" für die nächsten 2 Quartale ein. Es ist ein Unding, "ausgewählten" Journalisten vorab Infos zu geben, die andere nicht bekommen.
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