"Kritik am Entwurf eines Epidemiegesetzes
"Epidemiebekämpfung braucht Anfang, Ende und Ziel"
LTO

Wir dürfen also nicht blind polizeirechtliche Erkenntnisse übertragen. Notwendig ist vielmehr, intensive Maßnahmen unter einen präventiven Richtervorbehalt zu stellen, analog Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz (GG). Corona hat gelehrt, dass die nachträgliche gerichtliche Kontrolle punktuelle Exzesse der Exekutive nicht verhindern konnte. Nur eine präventive Rechtfertigungsobliegenheit vor einem unabhängigen Gericht zwingt die Exekutive zu sauberem Handeln und Begründungen. Nur sie stellt effektiven Rechtsschutz sicher.

Es braucht Pluralität der Erkenntnisse. Es war und ist ein rechtstaatlicher "Unzustand", dass die Expertise einer weisungsabhängigen Bundesbehörde – in der Pandemie das Robert-Koch-Institut (RKI) - kraft Gesetzes mit besonderer Richtigkeitsgewähr ausgestattet ist. Die Exekutive ist also ihr eigener Gutachter – das hat zumindest einen bösen Schein. Wir dürfen also nicht blind polizeirechtliche Erkenntnisse übertragen. Notwendig ist vielmehr, intensive Maßnahmen unter einen präventiven Richtervorbehalt zu stellen, analog Art. 104 Abs. 2 Grundgesetz (GG). Corona hat gelehrt, dass die nachträgliche gerichtliche Kontrolle punktuelle Exzesse der Exekutive nicht verhindern konnte. Nur eine präventive Rechtfertigungsobliegenheit vor einem unabhängigen Gericht zwingt die Exekutive zu sauberem Handeln und Begründungen. Nur sie stellt effektiven Rechtsschutz sicher.

Der Entwurf folgt ersichtlich dem Ziel maximaler Pandemiebekämpfung und nicht Begrenzung der Staatsgewalt zum Schutze des normunterworfenen Bürgers.

Die Corona-Bekämpfung hat doch daran gelitten, dass das Ziel ständig ausgewechselt wurde – das sollte künftig nicht mehr möglich sein. Ich meine weiterhin: Epidemiebekämpfung mit seinen eingreifenden Maßnahmen ist nur zulässig, wenn es sich um eine tödliche Krankheit handelt, Selbstschutz nicht möglich ist und eine Überlastung des Gesundheitswesens droht. Wir brauchen künftig keinen Gesundheitspaternalismus, wie er in Corona Einzug gehalten hat.

Dr. Stephan Vielmeier ist Rechtsanwalt in eigener Kanzlei in München. Er verantwortet zahlreiche Corona-Verfahren, insbesondere das Verfahren gegen die Bayerische Ausgangssperre vor dem Bundesverwaltungsgericht (3 CN 2.21)."

Kommentar: 3 Jahre nach Beginn des massivsten Angriffs auf die Grund- und Menschenrechte in Deutschland ist das Thema offenbar endlich auch in der LTO angekommen.
Wenn selbst Fachzeitschriften sich nicht trauen, kritisch an Themen heranzugehen, wie kann man dies dann von Politikern „erwarten“? Wenn die Juristerei schweigt, die Medien feige und wirtschaftlich abhängig sind, dann sind der Willkür Tür und Tor geöffnet.

Wir bräuchten noch eine ganze Menge mehr:
Polizeibeamte mit wesentlich besserer juristischer Vorbildung, unabhängige Staatsanwaltschaften, einen unabhängigen Justizetat, eine klare Gewaltentrennung. Der vorläufige Rechtsschutz muss massiv verbessert werden.
Wenn schon faktische Expertenregierung, dann notfalls eine Selbstentmachtung der Regierung, wenn diese freiheitseinschränkende Maßnahmen beschließen möchte. Wer wird sich schon die eigene Macht nehmen, da schaut man dann doch lieber "genauer hin", ob wirklich eine Notlage besteht.
Wenn Experten, dann unabhängige und keine Sprechpuppen der Regierung.
Eine Überlastung des Gesundheitssystems ist kein Kriterium, da man dies vorsätzlich herbeiführen konnte und kann. Man könnte das noch beliebig ausführen, werde ich bei Gelegenheit wohl auch mal tun. Twitter🔗
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