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Kurze allgemeine juristische Klarstellung meinerseits zur Freilassung von Michael Ballweg: Die Freilassung von Michael Ballweg bedeutet nicht, dass er am Ende möglicherweise nicht doch noch eine Haftstrafe wird verbüßen müssen. Da eine solche aber bezüglich…
Die Annahme der Bild-Zeitung ist so m. E. nicht korrekt. Begründung für die Freilassung, siehe meine Stellungnahme hier, ist maximal mittelbar der mutmaßlich nur noch versuchte Betrug. Ausschlaggebend und zur Begründung angeführt wurde der geringere Fluchtanreiz (auf Grund der bereits abgesessenen U-Haft).
"Laut einem Sprecher des Oberlandesgerichts Stuttgarts wurde die U-Haft zur üblichen Neun-Monats-Prüfung aufgehoben. Zuvor musste Ballweg noch zwei Zustellungsbevollmächtigte ernennen. Das Gericht schätzt die Fluchtgefahr inzwischen als geringer ein, da dem Querdenken-Gründer nur noch versuchter Betrug vorgeworfen wird."
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