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Kurze allgemeine juristische Klarstellung meinerseits zur Freilassung von Michael Ballweg: Die Freilassung von Michael Ballweg bedeutet nicht, dass er am Ende möglicherweise nicht doch noch eine Haftstrafe wird verbüßen müssen. Da eine solche aber bezüglich…
Unzutreffende Presseberichte zum Fall Michael Ballweg
Bei all der Euphorie in Bezug auf die Freilassung von Michael Ballweg sehe ich mich jetzt doch dazu veranlasst darauf hinzuweisen, dass eine Vielzahl von Presseberichten und Nachrichten „in den Kanälen“, in den alternativen Medien und im Mainstream den Sachverhalt und den Stand des Falles nicht korrekt wiedergeben.

Ich möchte jetzt niemanden konkret "angreifen", weshalb ich keine Beispiele nennen werde. Entsprechende allgemein bekannte Hinweise und klarstellende öffentlich bekannte Infos habe ich aber mehrfach im Hintergrund gegeben.

Ich rate ausdrücklich dazu, im Zweifelsfall Michaels Verteidiger (Pressesprecher Dr. Alexander Christ oder auch Ralf Ludwig) und / oder die zuständigen Gerichte bzw. die Staatsanwaltschaft zu kontaktieren.

Für die Haftprüfung war das Oberlandesgericht Stuttgart zuständig, für die Zulassung der Anklage ist es das Landgericht Stuttgart, zuständige Staatsanwaltschaft ist die Staatsanwaltschaft Stuttgart.

Markus Haintz.
Rechtsanwalt
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