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https://www.youtube.com/watch?v=IHUA6QLUS_o
Der Aktivist Mann hat Tim Kellner kürzlich zum Fall Baerbock und seinem gesundheitlichen Zustand interviewt.

Kommentar: Gegen den Willen von Annalena Baerbock kann Tim Kellner nicht angeklagt bzw. kann kein Strafbefehl erlassen werden. Entweder sie hat die Anzeige selbst erstattet oder die Staatsanwaltschaft hat das öffentliche Interesse angenommen und Baerbock hat nicht widersprochen, §§ 188 (1) i. V. m. 194 (1) S. 3 StGB.

Gute Besserung an Tim Kellner! Ich wünsche einen erfolgreichen und öffentlichkeitswirksamen Prozess, der mit einem Freispruch endet.
Markus Haintz
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