2. Offener Brief an die 165.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte in Deutschland

Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
wir benötigen für die Großdemonstration am 29. August in Berlin (https://youtu.be/Nh5dapvQDcA) noch weitere juristische Unterstützung. Es gibt verschiedene Möglichkeiten uns zu helfen, sowohl im Rahmen der Demonstration, als auch im Hintergrund.

1. Vor Ort in Berlin
Auf der Hauptdemonstration, im Bühnenbereich, im Ermittlungsausschuss, als Begleiter von Demozügen.

2. Im Büro
Als Backup im Hintergrund für Eilanträge, Telefonate, Beratung für Demonstrationsteilnehmer, Organisatoren und Teilnehmer, die in Gewahrsam genommen wurden.

Die aktuellen Maßnahmen der Bundesregierung sowie der Landesregierungen verletzen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eklatant, die Gewaltenteilung in Deutschland funktioniert nicht mehr. Aus diesem Grund benötigen wir weitere Unterstützung aus der Anwaltschaft.
Seit Monaten hören wir von verzweifelten Menschen, dass anwaltliche Unterstützung vielfach nicht gewährt wird, aus Angst vor staatlichen Repressalien. Ich verstehe meinen Beruf so, dass ich den Menschen helfe, ohne Rücksicht auf eine politische oder mediale Agenda und meinen Berufseid ernst nehme.
Ich appelliere an alle Kolleginnen und Kollegen dies auch zu tun. Wir sind Organ der Rechtspflege und keine Helfer der Exekutive. Auf meinen verlinkten offenen Brief vom 1. Mai, siehe auch www.querdenken-731.de, welcher zur Stellungnahme an sämtliche Rechtsanwaltskammern geschickt wurde, habe ich von keiner einzigen eine Antwort erhalten!
https://img1.wsimg.com/blobby/go/31e0aa07-a512-4e63-a7a7-6f425b7ed686/downloads/200501%20offener%20Brief%20RA%20Haintz%20an%20MdB%20und%20MdL.pdf?ver=1598002236895
Nicht ein einziger Abgeordneter hat mitgeteilt, dass eine Güterabwägung („Kollateralschäden“) sowie eine Verhältnismäßigkeitsprüfung vorgenommen wurde.
Kontaktaufnahme bitte über mein Anwalt die Profil:
https://www.anwalt.de/markus-haintz

Mit freundlichen kollegialen Grüßen,

Markus Haintz
Rechtsanwalt
www.Anwälte-für-Aufklärung.de
www.querdenken-731.de
Telegram: @haintz

Für Freiheit, Rechtsstaat und Frieden!

Bitte diese Nachricht teilen und an kritische Kolleginnen und Kollegen weiterleiten.

Bundesrechtsanwaltsordnung
§ 12a Vereidigung
(1) Der Bewerber hat folgenden Eid vor der Rechtsanwaltskammer zu leisten:
"Ich schwöre bei Gott dem Allmächtigen und Allwissenden, die verfassungsmäßige Ordnung zu wahren und die Pflichten eines Rechtsanwalts gewissenhaft zu erfüllen, so wahr mir Gott helfe."
(2) Der Eid kann auch ohne religiöse Beteuerung geleistet werden.
How to Cut in iMovie