Bundesjustizminister Marco Buschmann schreibt in der FAZ,
dass das Recht in der DDR ein Herrschaftsinstrument war.


Das Deutsche Richtergesetz enthält eine wichtige Regelung. Sie besagt, dass der juristische Stoff des Studiums, so verlangt es der Text wörtlich, „in Auseinandersetzung mit dem nationalsozialistischen Unrecht und dem Unrecht der SED-Diktatur“ erfolgen solle. Unrecht war der zentrale Baustein der SED-Herrschaft. Diesen Unrechtskern veränderte auch die Ummäntelung mit formalen Genres wie Gesetz und Verordnung nicht. Das sollen Studentinnen und Studenten, die die Befähigung zum Richteramt erwerben wollen, lernen. Und der Staat, den die selbst ernannte Avantgarde des Proletariats errichtet hatte, war ein Unrechtsstaat – das wird man gerade angesichts des 70. Jahrestages des 17. Junis festhalten müssen…

👉Fortsetzung im Artikel von Marco Buschmann in der FAZ

Ausgewählt durch
@DirectorOfCoronaReset

Ich habe im Kommentar auf LinkedIn nachgefragt:
An welchen Kriterien kann man erkennen, dass das Recht nicht auch in der BRD zum bloßen Herrschaftsinstrument wird?

👉 Ausführlicher Kommentar
Twitter Analytics: Measuring and Optimizing Your Social Media Impact