Hören Sie dringend auf das RKI

BITTE TEILEN

Vorschlag 1: Folgen Sie dem Rat des RKI

Vorschlag 2: Zeigen Sie , wenn Sie aus Bayern kommen oder nach Bayern reisen wolken, Herrn Markus Söder wegen Körperverletzung und aller anderer in Betracht kommenden Straftaten bei Ihrer zuständigen Staatsanwaltschaft an.

Vorschlag 3: Beteiligen Sie sich, wenn Sie aus Bayern kommen, an dem Volksbegehren https://buendnis-landtag-abberufen.de/

Entgegen aller Evidenz, entgegen aller wissenschaftlicher Erkenntnisse hat Markus Söder jetzt eine Grenze überschritten.
Er hat gezeigt, dass ihm das Leben von Menschen völlig egal ist. Warum auch immer er das macht, ist mir vollkommen egal.
Jetzt ist ein breites gesellschaftliches Bündnis gefordert, dies zu stoppen.

Vielleicht ist es auch ein Hilferuf von ihm. Er kennt die Zahlen und die wissenschaftlichen Erkenntnisse und weiß, dass seine Maßnahmen wahrscheinlich tausende von Menschenleben gekostet haben und tausende Menschen traumatisiert haben.
Er ahnt, dass er da nicht mehr rauskommt und benötigt Hilfe.
Diese Hilfe können wir gewährleisten, indem wir die 3 Vorschläge befolgen.

Aber eine große und dringende Bitte:
Keine Gewalt
Kein Aufruf zu Gewalt
Keine Drohungen an Söder oder andere Mitglieder der CSU.

Nehmt an dem Volksbegehren teil und schreibt die freundlich eurem CSU-Landtsgsabgeordneten und kopiert den folgenden Text dazu:

Das Tragen von FFP2-(bzw. FFP3-)Masken durch geschultes und qualifiziertes Personal wird z.B. im medizinischen Bereich im Rahmen des Arbeitsschutzes vorgeschrieben, wenn patientennahe Tätigkeiten mit erhöhtem Übertragungsrisiko durchgeführt werden. Siehe hierzu auch die „Empfehlungen der BAuA und des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“.
Beim bestimmungsgemäßen Einsatz von FFP2-Masken muss eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung im Voraus angeboten werden, um durch den erhöhten Atemwiderstad entstehende Risiken für den individuellen Anwender medizinisch zu bewerten.
Der Schutzeffekt der FFP2-Maske ist nur dann umfassend gewährleistet, wenn sie durchgehend und dicht sitzend (d.h. passend zur Gesichtsphysiognomie und abschließend auf der Haut, Nachweis durch FIT-Test) getragen wird. Bei der Anwendung durch Laien ist ein Eigenschutz über den Effekt eines korrekt getragenen MNS hinaus daher nicht zwangsläufig gegeben. In den „Empfehlungen der BAuA und des ad-Hoc AK „Covid-19“ des ABAS zum Einsatz von Schutzmasken im Zusammenhang mit SARS-CoV-2“ werden FFP2-Masken nicht zur privaten Nutzung empfohlen.
Gemäß Vorgaben des Arbeitsschutzes ist die durchgehende Tragedauer von FFP2-Masken bei gesunden Menschen begrenzt (i.d.R. 75 Minuten mit folgender 30-minütiger Pause), um die Belastung des Arbeitnehmers durch den erhöhten Atemwiderstand zu minimieren. Bedingt durch den zweckbestimmten, zielgerichteten Einsatz sind keine Untersuchungen zu den gesundheitlichen, ggf. auch langfristigen Auswirkungen der Anwendung von FFP2-Masken außerhalb des Gesundheitswesens z.B. bei vulnerablen Personengruppen oder Kindern verfügbar. Bei Gesundheitspersonal sind Nebenwirkungen wie z.B. Atembeschwerden oder Gesichtsdermatitis infolge des abschließenden Dichtsitzes beschrieben. Beim Einsatz bei Personen mit z.B. eingeschränkter Lungenfunktion oder älteren Personen sind gesundheitliche Auswirkungen nicht auszuschließen.
Die Anwendung durch Laien, insbesondere durch Personen, die einer vulnerablen Personengruppe angehören sollte grundsätzlich nur nach sorgfältiger Abwägung von potentiellem Nutzen und unerwünschten Wirkungen erfolgen. Sie sollte möglichst ärztlich begleitet werden, um über die Handhabung und Risiken aufzuklären, einen korrekten Dichtsitz zu gewährleisten, die für den Träger vertretbare Tragedauer unter Berücksichtigung der Herstellerangaben individuell festzulegen und gesundheitliche Risiken/Folgen zu minimieren. Weiterhin sollten FFP2-Masken grundsätzlich nicht mehrfach verwendet werden, da es sich i.d.R. um Einmalprodukte handelt.

https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/gesamt.html
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