Behörde möchte Waffenschein wegen AfD-Mitgliedschaft in Thüringen entziehen. Bürger beantragt einstweiligen Rechtsschutz und gewinnt, vorerst.

"THÜRINGEN
Weckruf für den Verfassungsschutz – wegen Umgangs mit der AfD
(Welt)
Es ist ein bemerkenswerter Beschluss, den das Verwaltungsgericht Gera Anfang dieser Woche publizierte. Vordergründig geht es darin nur um die Frage, ob das Landratsamt des Saale-Orla-Kreises einem Sportschützen unter Verweis auf dessen Mitgliedschaft im Thüringer Landesverband der AfD seinen Waffenschein entziehen durfte.
(...)
Der Mann wehrte sich dagegen per Widerspruch – mit Erfolg. Das Verwaltungsgericht entschied in einem Eilverfahren, dass der Sportschütze seinen Waffenschein samt zweier Kurz- und Langwaffen vorläufig, also bis zur Entscheidung im Hauptsacheverfahren, zurückbekommt. Die Begründung lautet, dass die „Voraussetzungen für einen Widerruf der Waffenerlaubnisse von der Waffenbehörde bislang nicht tragfähig nachgewiesen worden“ seien. Die Entscheidung fuße ausschließlich auf der Einstufung der AfD durch den Verfassungsschutz und gehe nicht auf die persönlichen Verhältnisse des Sportschützen ein."

Kommentar: Mir sind aus meiner beruflichen Praxis mehrere Fälle bekannt, in denen Sportschützen, Jägern und einfachen Bürgern die waffenrechtliche Zuverlässigkeit aberkannt werden soll. Dies geht vom kleinen Waffenschein (Führen von Schreckschusswaffen) bis hin zu scharfen Schusswaffen für Jäger und Sportschützen.

Zur Begründung wird häufig auf Informationen des Verfassungsschutzes zurückgegriffen, welcher Oppositionelle gerne mal meldet, wenn sie die falsche Rede gehalten oder den falschen Artikel geschrieben haben. Eine Mitgliedschaft in der Alternative für Deutschland reicht offenkundig auch. Deutschland driftet ab.
The Ultimate Guide to Using Insta Video Downloader