Am 2. Juli wurde das sogenannte Hinweisgeberschutzgesetz in Deutschland verabschiedet. Unternehmen mit mehr als 49 Beschäftigte sind nun verpflichtet, eine „Meldestelle“ zu betreiben. Dort können gesetzeswidrige Vorgänge gemeldet werden. Zugleich macht das Gesetz den Weg frei für öffentliche Denunziations-Stellen.
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