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https://youtu.be/PfzIL4-HQNw?t=6593 Polizei betritt den Raum! Schon eine Weile her.
Ich habe eben noch mal mit wie Viviane Fischer gesprochen:

Die Polizei hat gestern den Livestream ausgeschaltet, das ist ein massiver Rechtsverstoß und reine Willkür. Eine Begründung dafür ist nicht im Ansatz ersichtlich. Das ist ein eklatanter Verstoß gegen die Pressefreiheit.

Mit § 201 Strafgesetzbuch braucht die Polizei da gar nicht kommen. Alles was in so einer Situation geschieht, ist zunächst mal öffentlich.

Das allererste Wort, das immer fallen muss, wenn die Polizei einen Livestream / ein Video in einer solchen Situation ausschaltet ist,

Strafvereitelung (258 StGB)

(im Amt durch die Polizei)!

Die Polizei schaltet die Videos aus guten Grund aus, um mögliche Beweise für potentielle rechtswidrige Handlungen und Straftaten der Polizei zu vernichten.

Ich würde mir von der Polizei immer zuerst unmittelbaren Zwang androhen lassen.

Wenn die Maßnahme der Polizei dann rechtswidrig ist, und man nachgibt, dann handelt es sich schon um eine Nötigung.

Wenn die Polizei, was häufig passiert, sogar statt nur unmittelbaren Zwang Gewalt (und Schmerzen) androht, oft genug geschehen, dann erst recht.

Das Ausschalten einer Kamera ist in jedem Fall ein Grund für eine Spontanversammlungen bzw. deutschlandweite Eilversammlungen
gegen die Einschränkung der Pressefreiheit.

Auch wenn keine Straftaten verwirklicht werden, solltet ihr Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen.

Unabhängig davon sollte man natürlich auch nicht jede Kleinigkeit diskutieren, den Ausweis zu zeigen ist völlig normal, hier bitte keine Diskussionen anfangen.
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