"Mitglied der „Letzten Generation“ zu acht Monaten Haft verurteilt
Die Frau hatte sich laut Urteil zwischen dem 10. und dem 19. Oktober 2022 in Berlin an drei Blockaden beteiligt und in zwei Fällen an der Straße festgeklebt. Sie war zunächst per Strafbefehl zu Geldstrafen verurteilt worden. Weil die 41-Jährige dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess. Dort beantragte die Staatsanwaltschaft eine Geldstrafe von 1350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro). Das Gericht ging jedoch darüber hinaus und verhängte eine Freiheitsstrafe." Welt

Kommentar: Auch wenn jetzt viele jubeln werden, aus einem Strafbefehl mit 90 Tagessätzen (= nicht vorbestraft) eine 8-monatige Haftstrafe ohne Bewährung zu machen, halte ich für juristisch schwer vertretbar. Dieses Urteil wird in der Berufungsinstanz nicht halten. Es muss einen Unterschied zwischen einem Gewalttäter und einem Aktivisten geben, der "nur" eine Straße blockiert. Um in Deutschland für eine Gewalttat in der 1. Instanz ohne Vorstrafe 8 Monate ohne Bewährung zu bekommen, dafür muss man schon einiges tun.

PS: @ AufstandLastGen, sucht euch Arbeit und Therapeuten, Angststörungen sind heilbar.
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