💥Freispruch💥

Gerade einen Freispruch Erster Klasse mit Sternchen erwirkt.

Eine Versammlung durchzuführen trotz Versammlungsanmeldung erst 90 Minuten vor Versammlungsbeginn ist nicht strafbar.

Eigentlich selbstverständlich. Die Staatsanwältin wollte darüber ernsthaft noch diskutieren.
Bereits 1991 hat das Bundesverfassungsgericht aber die verfassungskonforme Auslegung von Eilversammlungen definiert.

Nach meinem Hinweis auf diese Entscheidung hat auch die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer die herausragende Bedeutung der Versammlungsfreiheit hervorgehoben und Freispruch gefordert.
Dem ist das Gericht gefolgt. Durch Rechtsmittelverzicht ist das Urteil rechtskräftig.

Es sind kleine Schritte und große Mühen immer wieder auf die Gültigkeit und den Wert von Grundrechten gerade in Krisenzeiten hinzuweisen.

Ich glaube sogar, wenn die Grundrechte immer konsequent beachtet werden, verlieren Krisen an Attraktivität.

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