Zur Klarstellung, weil das sonst abschreckend wirken könnte. Natürlich kosten normale Strafverfahren keine 5-stelligen Beträge. Wenn es aber um komplizierte Verfahren geht mit tausenden von Buchungen (Ballweg) oder hunderten von Attesten (Ärzte) mit dann hunderten von Zeugen, dann ist das extrem aufwendig. Ein normales Strafverfahren ist das für gewöhnlich nicht. Trotzdem, die Gebührenerstattung im Strafrecht ist viel zu niedrig, weshalb häufig Kosten beim Angeklagten hängen bleiben. Bei einem Freispruch natürlich nur dann, wenn nach Honorar abgerechnet wird und nicht nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Das kann man aber alles im Vorfeld klären und besprechen. Wehrt euch!