schwrzvyce hatte gestern in seiner Wohnung Besuch von der Polizei. Zweck der Durchsuchung war zu ermitteln, welche Erträge er mit seinem AfD-Song erwirtschaftet hat. Diese möchte man als Taterträge einziehen, vgl.
§ 73 Strafgesetzbuch. Hier nur ein Teil seines Videos, wer das ganze suchen möchte, wird es auf Telegram finden. Es wird immer absurder.