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Verbot statt Pflicht (Nordkurier) Behörde in Karlsruhe verbietet Corona-Masken an Schulen In dem Bericht heißt es weiter, dass sich das RP auf das Schulgesetz berufe. Hier gebe es einen Paragrafen, der die Verhüllung des Gesichts bei schulischen Veranstaltungen…
Verhüllungsverbot gilt - aber Gesundheitsschutz geht vor
Wirbel um angebliches Masken-Verbot an Schulen
(SWR.de)

Kommentar: Diese Klarstellung kam ziemlich schnell. Ich bin gespannt, wie viele Kinder von gehirngewaschenen Eltern (oder Lehrern) dazu genötigt werden, ihr Gesicht zu verhüllen und die Atmung zu erschweren, inklusive des Risikos einer CO2 Vergiftung.
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