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Zum Hamburger Skandalurteil nach Gruppenvergewaltigung an 15-Jähriger . Im Interview Anwalt Dirk Schmitz: „Das Hamburger Gericht hat vorsätzlich weggeschaut“. Schmitz sieht „dramatisches Unrecht am Opfer“. https://www.alexander-wallasch.de/gesellschaft/urteil…
Wer Unrecht ändern möchte, der muss auf konsequente Anwendung und ggf. Änderung der Gesetze hinwirken.
In anderen Ländern wären dieses "Männer" für eine #Gruppenvergewaltigung für viele Jahre ins Gefängnis gegangen, nicht so in Deutschland.


1. Gewaltaufrufe gegen Richter sind abzulehnen.
2. Unser Sexualstrafrecht ist ein "Witz".
3. Lars Wienand, lassen Sie doch bitte Kommentare zu. Danke.
4. Unabhängig davon wird - mein subjektiver Eindruck - gerade bei Migranten häufig eine auffällige Milde angewandt, aber eben nicht nur bei diesen.
5. Ja, Vergewaltigungen auf Festen & Feiern unter Alkoholeinfluss gab es auch früher auch schon, Häufungen mögen bitte mit Statistik samt deren etwaiger Interpretation (z. B. höhere Meldequote) belegt werden.
6. Anzahl der polizeilich erfassten Fälle von Vergewaltigung und sexueller Nötigung¹ pro 100.000 Einwohner in Deutschland von 2011 bis 2022
2015 -> 8,6 Fälle pro 100.000
2022 -> 14,1 Fälle pro 100.000
Einfluss der #metoo-Debatte auf die Meldezahlen seit 2017?
7. Lars Wienand: "Die" (Anmerkung: das Opfer) ist in 2,5 Stunden an drei Gruppen geraten. wertet das Opfer ab und ist sprachlich bedenklich.
8. Jeder, der nicht unmittelbar betroffen ist, sollte sich an einer Versachlichung der Debatte beteiligen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

https://www.richterverein.de/presse/nachrichten/nachricht/news/hriv-presseerklaerung-nr-3-2023
https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1587/umfrage/vergewaltigung-und-sexuelle-noetigung/
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