Das Netzwerk KRiStA analysiert die schriftlichen Urteilsgründe im Strafverfahren gegen Christian Dettmar, den Richter, der Kinder von der Maskenpflicht befreien wollte
https://netzwerkkrista.de/2023/12/15/nur-ein-schwaecheanfall-der-justiz-noch-einmal-das-urteil-des-landgerichts-erfurt-gegen-christian-dettmar/

Kommentar: absolut lesenswert. Nach der Logik der fadenscheinigen "Begründung" des Landgerichts Erfurt werden viele Richter demnächst mit Strafverfahren überzogen werden. Wenn eine kritische Meinung zu den Coronamaßnahmen und eine nicht erfolgte Selbstablehnung ausreicht, um eine vermeintliche Rechtsbeugung zu begehen, dann muss dies auch im umgekehrten Fall gelten.

Ich werde in Kürze mit genau der Argumentation des Landgerichts Erfurt einen bayerischen Richter wegen Rechtsbeugung anzeigen. Dieser hat durch seinen Social Media Auftritt absolut klargemacht, dass er in Sachen Maßnahmen-Kritiker befangen ist. Der Richter hat sich in einem versammlungsrechtlichen Verfahren von Maßnahmenkritikern nicht abgelehnt, ein Befangenheitsantrag wurde abgelehnt, und nun möge die Staatsanwaltschaft den Fall würdigen, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Landgerichts Erfurt.

Das Urteil gegen Richter Christian Dettmar ist ein Tiefpunkt in der deutschen Rechtsprechung. Dieses Urteil darf und wird keinen Bestand haben.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
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