Zu Unrecht Corona-Soforthilfen? Weitere Anklage gegen Göttinger Querdenker-Anwalt (HNA)
Inzwischen ist noch eine weitere Anklage hinzugekommen. In diesem Fall geht es um den Vorwurf des Subventionsbetruges: Der Göttinger Anwalt soll im April 2020 einen Antrag auf Gewährung von Corona-Soforthilfen gestellt und dabei unzutreffende Angaben gemacht haben. Laut Anklage soll er dadurch zu Unrecht eine Soforthilfe von 15.000 Euro erlangt haben.

Kommentar: mir liegen in unserer Kanzlei viele Fälle vor, in denen diese Corona-Soforthilfen zurückgefordert wurden. Der Antrag war hochkomplex, selbst für Rechtsanwälte. Allerdings waren Anwälte von der Corona-Maßnahmen-Krise weitestgehend nicht betroffen, es sei denn, sie waren auf bestimmte Rechtsgebiete spezialisiert, zum Beispiel Kunst und Kultur. Für die meisten von uns ging die Arbeit ganz normal weiter.
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