#LauterbachLügt: falsche Tatsachenbehauptungen können im politischen Meinungskampf zulässig sein
https://haintz-legal.de/blog/detail/lauterbachluegt-falsche-tatsachenbehauptungen-im-politischen-meinungskampf-zulaessig

Mein Fazit vorweg: Ein Gesundheitsminister in Deutschland darf also lügen und damit auch Menschenleben durch Impfschäden gefährden, selbst dann, wenn er Arzt ist und weiß, dass er lügt. Ich wusste vorher, dass die Klage höchstwahrscheinlich abgewiesen werden wird. Dennoch sind solche Prozesse zur historischen Dokumentation nötig.
Der Lügner Lauterbach ist noch immer Gesundheitsminister und ich werde ihn so lange einen Lügner nennen, bis er sich für seine Lügen entschuldigt und den streitgegenständlichen Tweet löscht. #LauterbachLügt (X-Link)

Hier mein Artikel:
Lügen (falsche Tatsachenbehauptungen) können in einem politischen Diskurs von der freien Meinungsäußerung gedeckt sein. Bei der Frage, ob Unterlassungsansprüche wegen ehrverletzender Äußerungen bestehen ist stets zu unterscheiden, ob man sich gegen Tatsachenbehauptungen oder Meinungsäußerungen wendet. Das Landgericht Ellwangen hat am 19.10.2022 zu Gunsten des Gesundheitsminsters Karl Lauterbach (SPD) insoweit festgestellt, dass auch Lügen (falsche Tatsachenbehauptungen) in einem politischen Diskurs von der freien Meinungsäußerung gedeckt sind.

Über viele Jahre hat sich der Grundsatz verfestigt, dass falsche Tatsachenbehauptungen grundsätzlich keinen Grundrechtsschutz genießen und – insoweit sie einen Eingriff in das Persönlichkeitsrecht des Betroffenen begründen – zu unterlassen sind. Denn nach Ansicht des Bundesgerichtshof und des Bundesverfassungsgerichts besteht kein legitimes und schützenswertes Interesse an der Verbreitung unwahrer Fakten.

Hingegen gilt es bei Meinungsäußerungen grundsätzlich die wechselseitigen Rechte des Äußernden (insbesondere das Recht auf freie Äußerung der Meinung) mit den Rechten des Betroffenen (Schutz des allgemeinen Persönlichkeitsrecht) abzuwägen.

Überwiegt die Meinungsfreiheit dem Persönlichkeitsrecht des Betroffenen, besteht kein Unterlassungsanspruch, vice versa besteht ein Unterlassungsanspruch, wenn das allgemeine Persönlichkeitsrecht der Meinungsfreiheit überwiegt. Formalbeleidigungen und Schmähungen sind – wie falsche Tatsachenbehauptungen – dabei stets unzulässig.

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach führte in einem Tweet auf Twitter vom August 2021 aus, dass eine Minderheit der Gesellschaft eine nebenwirkungsfreie Impfung nicht wolle, obwohl sie gratis sei und ihr Leben und das vieler anderer retten könne. Dieser Tweet ist, Stand heute, noch immer auf X (vormals Twitter) abrufbar, Lauterbach hat den Tweet nicht gelöscht.

Der Kläger (und Verfasser dieses Artikels) erblickte hierin Tatsachenbehauptungen. Denn die Frage, ob die Impfung gegen COVID-19 nebenwirkungsfrei ist, ist dem Beweis zugänglich und daher eine Tatsachenbehauptung. Es ist inzwischen hinreichend bekannt, dass die sog. Corona-Impfung zu unzähligen #Impfschäden und auch zu Todesfällen führte. Auch die Fragen, ob die Impfung „gratis“ ist und „das Leben vieler anderer retten kann“ sind dem Beweis zugänglich und nach Auffassung des Klägers offensichtlich unwahr.

Dementsprechend wurde Karl Lauterbach von mir auf Unterlassung dieser Aussage in Anspruch genommen. Denn Karl Lauterbach behauptet mit dem Tweet, jedem – also auch mir - sei es möglich das Leben anderer zu retten, wenn ich mich einer "nebenwirkungsfreien" Impfung (medizinisch: Gentherapie) unterziehen würde, sog. "Corona-Impfung".

Wie oben ausgeführt, ist dies unzutreffend: die „Impfungen“ bieten keinerlei Fremdschutz und auch keinen nachweisbaren Eigenschutz, denklogisch sind sie nicht geeignet, das Leben anderer zu retten. Mit dem Tweet beabsichtigt der Beklagte Teile der Bevölkerung, die als „Geimpfte“ bezeichnet werden gegen andere Teile der Bevölkerung, die als „Ungeimpfte“ bezeichnet werden untereinander aufzuhetzen und entsprechend „Stimmung“ gegen den „ungeimpften“ Teil der Bevölkerung zu machen.
How to Cut in iMovie