Forwarded from Jessica Hamed
https://www.ckb-anwaelte.de/download/SS_OVG_NRW_Beschluss_22.01.21_1.pdf

Alle Anträge auf Schulöffnung in NRW wurden abgelehnt.

Bedauerlicherweise hat sich der Senat nicht mit unseren umfassenden und ausführlichen Darlegungen auseinandergesetzt. Die Studien, die der Antragsgegner angeführt hat, haben wir entkräftet, während unsere wissenschaftlichen Belege unwidersprochen blieben. Bei der Lektüre des Beschlusses, drängt sich der Eindruck auf, dass grundlegende Fragen niemals zugunsten der Antragsteller:innen entschieden werden, da stets das Totschlagargument Ermessenspielraum des Verordnungsgeber greift.

Unsicherheiten - rechtlicher und tatsächlicher Art – in der Coronakrise scheinen damit stets zu Lasten der rechtsschutzsuchenden Bürger:innen zu gehen.

Wenn man zugleich berücksichtigt, dass sich – soweit ersichtlich – bislang kein Obergericht bemüßigt sah, wenigstens ein Hauptsacheverfahren aus dem ersten Lockdown als Musterverfahren für grundsätzliche rechtliche und tatsächliche Fragen zu betreiben, kann man nur konstatieren, dass der effektive Rechtsschutz quasi leerläuft.

Es liegt nach all den Monaten auf der Hand, dass eine nur summarische Prüfung im Eilverfahren und das Ausweichen auf eine bloße Folgenabwägung der hiesigen Ausnahmesituation nicht gerecht werden.
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