Juristische Selbstverständlichkeiten, die im Deutschland von Scholz und Faeser nicht mehr selbstverständlich sind:

Staatsrechtler Lindner: Es gilt das allgemeine Strafrecht

Eine Grenze für Meinungsäußerungen bilde erst das allgemeine Strafrecht, das besonders Beleidigungen, Volksverhetzung oder die Verunglimpfung des Staates verbiete, sagt der Staatsrechtler Lindner. „Unterhalb der Strafbarkeitsgrenze geäußerte Meinungen genießen Grundrechtsschutz.“

Lindner betont: „Auch staats- und regierungskritische oder von der Politik unerwünschte Meinungen sind vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt. Es ist grundrechtswidrig, unter Berufung auf einen unbestimmten Begriff wie ‚Staatswohlgefährdung‘ bestimmte Meinungen einfach zu untersagen.“ (Berliner Zeitung)
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