In den uns bisher bekannt gewordenen Fällen dürfte keine der drei Voraussetzungen vorliegen, insbesondere da diese allesamt eine Reaktion auf die öffentlichen Äußerungen der X-Aktivistin Strack-Zimmermann darstellen. Dass die Äußerungen von Frau Strack-Zimmermann nahelegen, dass sie Deutschland am liebsten in einen Krieg mit Russland sehen würde, ist wohl kaum von der Hand zu weisen.

Wie hier bekannt ist, spricht eine Amtsrichterin am Amtsgericht in Rheine Frau Strack-Zimmermann aber trotzdem die begehrten Schmerzensgelder zu, bezüglich derer es offenkundig keinen Anspruch gibt. Dabei wäre das Amtsgericht Rheine für die Streitigkeit schon sachlich nicht zuständig gewesen, worauf es hätte hinweisen müssen. Denn die Sache wäre in den sachlichen Zuständigkeitsbereich des Landgericht Münster gefallen. Gleichwohl hat die Rheiner Amtsrichterin Frau Strack-Zimmermann ein Schmerzensgeld zugesprochen. Aus dem hier bekannten Urteil folgt zur Begründung der Zusprache, dass keine Prüfung der Voraussetzungen für eine Geldentschädigung durch die Amtsrichterin erfolgt ist und das Schmerzensgeld zugesprochen wird, „weil der Beklagte Frau Strack-Zimmermann“ beleidigt habe. Rechtsfehlerhaft wird nur ein „Geldentschädigungsanspruch wegen einer Verletzung des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts“ geprüft, „aus gleichen Gründen“ ein Unterlassungsanspruch bejaht. Eine Rechtsgüterabwägung mit dem Grundrecht auf Meinungsfreiheit unterblieb, da (rechtsfehlerhaft) eine Schmähkritik angenommen wird. Ob das Urteil vor dem Landgericht Münster Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.

Markus Haintz
Rechtsanwalt

Bild: Screenshot auf X (Yevheniia Kravchuk)

PS: @MAStrackZi, Sie haben mich zwar geblockt, aber die Nachricht wird Sie sicher erreichen. Sie sind eine Kriegstreiberin! Wenn Sie ein Problem damit haben, dass ich Sie als Kriegstreiberin bezeichne, dann schicken Sie mir doch bitte eine Abmahnung, wir sehen uns dann gerne vor Gericht.
In tiefer Verachtung für ihre widerliche Kriegspropaganda verbleibe ich dennoch mit freundlichen Grüßen. Mögen Sie zur Besinnung kommen oder sich dem "Volkssturm" in der Ukraine anschließen, die auch aufgrund ihres Wirkens ausblutet.
Markus Haintz
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