Immer wieder wird seitens der Polizei versucht, Landwirten zu verbieten, mit ihren Traktoren an angemeldeten #Bauernproteste´n teilzunehmen.
Selbstverständlich ist eine Demonstration für die Belange der Landwirtschaft vom landwirtschaftlichen Zweck der Nutzung eines Traktors umfasst, weshalb die Fahrzeuge dann auch im Straßenverkehr bewegt werden dürfen. Die Polizei kann also gern eine Anzeige aufnehmen, wird eingestellt. Die Polizei kann sich selbst strafbar machen, wenn sie einen Landwirt rechtswidrig oder gar mit Gewalt davon abhält, an einer genehmigten Demonstration teilzunehmen. Unabhängig davon sollte derartiges bereits im Vorfeld mit der Versammlungsbehörde geklärt werden und darum gebeten werden, dass diese einen Hinweis an die Polizei erteilt, die gelegentlich mit dem Versammlungsrecht leider überfordert ist.

Darauf sollten Bauern bei Demos achten: Sonderregelungen für Traktoren

"Keine Probleme gibt es hier, wenn die Veranstaltung entsprechend angemeldet ist. Die Fahrerlaubnisklassen L und T dürfen nur für die definierten land- oder forstwirtschaftlichen Zwecke nach der Fahrerlaubnis-Verordnung genutzt werden. Die dort genannten Betriebe dürfen für ihre beruflichen Anliegen auch demonstrieren. Deshalb ist es wichtig, dass der Veranstalter den Charakter und den land- oder forstwirtschaftlichen Zweck gegenüber der Börden deutlich macht. Dann dürfen die Fahrzeuge auch mit grünem Kennzeichen, also Kfz-steuerbefreit, an solchen Demos teilnehmen."
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