🇦🇹 VERFASSUNGSGERICHTSHOF (Standard.at)
Höchstgericht hebt Urteil gegen ORF-Reportage über Rechtsextreme bei Covid-Demos auf
Erhobener Arm vor Hitler-Geburtshaus. Verfassungsgericht: Urteil gegen ORF verletzte Meinungsfreiheit, weil es Medienaufgabe kritischer Bewertung außer acht ließ.

Kommentar: Urteil zu Gunsten des ORF. Der VfGH hat völlig außer Acht gelassen, dass der ORF der Objektivität verpflichtet ist. Er hat jahrelang nur einseitig berichtet. Und DAS soll jetzt von der Meinungsfreiheit geschützt werden? Es war auch ein Bericht, und kein Kommentar. Sowas ist ja zu kennzeichnen.
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