(Teil 2/2, Post von Haintz_MediaLaw auf X)
Ich gehe zudem auf die unverhältnismäßige Bestrafung von Kleinkriminellen und Oppositionellen bei Vermögensdelikten ein, im Vergleich zu den Taten des organisierten Verbrechens und denen der Großkonzerne. Hierzu muss man wissen, dass Vermögensdelikte in Deutschland grundsätzlich ein ähnliches Strafmaß haben wie Gewaltdelikte, was längst nicht überall in Europa der Fall ist; beispielsweise in Spanien ist dies anders.

Häufig werden Vermögensdelikte in Deutschland wesentlich härter bestraft als Gewaltdelikte. Vor einigen Jahren habe ich einen (einschlägig vorbestraften) Betrüger vertreten, der bei nur 600 € eigener Bereicherung 3,5 Jahre Gefängnis erhalten hat. Um für Gewaltdelikte, welche die Opfer oft für ein ganzes Leben zeichnen, solange ins Gefängnis zu kommen, muss man einiges auf dem Kerbholz haben.

Gewaltdelikte sollten härter bestraft werden als Vermögensdelikte, sowohl beim grundsätzlichen Strafmaß als auch bei der konkreten Rechtsanwendung.

Für Vermögensdelikte von der Größenordnung des #CumEx-Skandals muss der Strafrahmen natürlich ausgeschöpft und sauber ermittelt werden.

Markus Haintz
Rechtsanwalt
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