Forwarded from Jessica Hamed
Verzögerungsrüge

Nachdem der BayVGH in unseren drei Normenkontrollklagen vom 8.4.; 20.4. und 3.5. immer noch nicht, trotz zahlreicher Anträge, terminiert hat (das sind die Verfahren, in denen sich herausgestellt hat, dass es keine Akten gibt) haben wir mit sehr deutlichen Worten am 1.2. die Verzögerungsrüge erhoben. Auszugweise heißt es in dem Schriftsatz (https://www.ckb-anwaelte.de/download/2020000338JHJH1164-Bayerischer-Verwaltungsgerichtshof.pdf):
 
„Diesseits drängt sich der Eindruck auf, dass der Senat – bei allem Verständnis für eine etwaige bestehende Belastung, die allerdings ebenfalls auf Seiten der Anwaltschaft zu verzeichnen ist – den Versuch unternimmt, die Angelegenheit „auszusitzen“.
 
In einer derart schwerwiegenden Rechtsstaatskrise ist es offensichtlich keine Option, darauf zu hoffen, niemals über die Rechtmäßigkeit der schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe, die dieses Land je gesehen hat, entscheiden zu müssen.
 
[…]
 
Hoher Senat, es ist Ihre Pflicht, die hier aufgeworfenen Rechtsfragen umfassend und vor allem zügig aufzuklären. Das schulden Sie nicht nur dem Antragsteller, sondern allen Bürger:innen des Freistaats.
 
[…]
 
Diese Krise hat in erschütternde Weise gezeigt, wie fragil unser Rechtsstaat im Grunde ist. Es ist zu konstatieren, dass er die erste richtige Bewährungsprobe nicht bestanden hat.
 
Es drängt sich auch immer mehr die Frage auf, wann die Schmerzgrenze unserer Gesellschaft erreicht ist.
 
Es wäre zu vermuten gewesen, dass dies deutlich früher der Fall ist. Etwa bei Kindern, die frierend mit Winterjacke, Decken und Maske im Klassenzimmer sitzen oder bei Besuchsverboten bei Sterbenden.
 
Kollaterallschäden“, hoher Senat, die Sie mit Ihrer Rechtsprechung, die sich bislang lediglich in Eilverfahren erschöpft, vollumfänglich mitzuverantworten habe.  
 
Dies berücksichtigend besteht Anlass zur Sorge, dass es keine Schmerzgrenze zu geben scheint.
 
Die Werte unserer Gesellschaft, die Grundlage unseres Zusammenlebens wurden in den vergangenen Monaten derart verschoben, dass die von Professor Uwe Volkmann letzten März noch als dystopische Aussicht anmutenden Ausführungen zum seuchenpolitischen Imperativ (https://verfassungsblog.de/der-ausnahmezustand/) Realität geworden sind.
 
[…]
 
Sehr geehrte Richter:innen, bitte bedenken Sie abschließend, Sie tragen nicht nur für jene Entscheidungen, die Sie treffen, die Verantwortung, sondern auch für jene, die Sie nicht treffen.
 
Jeder einzige weitere Tag, an dem die Rechtmäßigkeit der beanstandeten tiefgreifenden Grundrechtseingriffe nicht in einem Hauptsacheverfahren geprüft wird, ist eine rechtstaatliche und tatsächliche Zumutung, die offensichtlich nicht mehr länger hinnehmbar ist. Der effektive Rechtsschutz droht faktisch leer zu laufen.
 
Die Folgenabwägungen, die Sie in Eilverfahren vornehmen und die regelmäßig zugunsten der Gesundheit und des Lebens im Sinne des Infektionsschutzes ausgehen, ist letztlich eine Scheinabwägung. Die Wahrheit, die Ihnen nicht erspart werden kann und die Sie höchstwahrscheinlich kennen, ist die, dass der Lockdown ebenfalls Menschenleben kostet.
 
Jeden Tag werden die neusten Zahlen der positiv Getesteten und der an und mit SARS-CoV-2 Verstorbenen auf sämtlichen Nachrichtenkanälen mitgeteilt. Die Zahlen derjenigen, die massiv unter den Folgen des Lockdowns leiden, hingegen muss man mühevoll suchen. Die Schicksale dieser Menschen tauchen letztlich lediglich als Randnotizen auf. Selbst noch so eindringliche Appelle von Fachverbänden, wie z.B. der Deutsche Gesellschaft für Pädiatrische Infektiologie (https://dgpi.de/aktualisierte-stellungnahme-der-dgpi-und-der-dgkh-zur-rolle-von-schulen-und-kitas-in-der-covid-19-pandemie-stand-18-01-2021/), kommen nicht einmal ansatzweise so viel Aufmerksamkeit zu, wie den –  im Ergebnis nichtssagenden (https://www.zdf.de/nachrichten/zdfheute-live/videos/schrappe-corona-kritik-video-100.html) –  Inzidenzzahlen der Pandemie.
 
Kinder und Jugendliche, die aktuell schutzloser denn je Gewalt ausgesetzt sind.
How to Make a Poster on Word