München/Ulm, 10.09.20

Presseerklärung Querdenken 089 München

Das Kreisverwaltungsreferat der Stadt München hat mit Bescheiden vom heutigen Vormittag die Durchführung einer bewegten Versammlung um dem Altstadtring mit angezeigten 500 Teilnehmern verboten. Eine weitere Versammlung am Odeonsplatz wurde dort verboten und auf die Theresienwiese verlegt. Die angezeigte Teilnehmerzahl wurde zudem von 5.000 wurde auf 1.000 begrenzt.

Gegen beide Bescheide wird seitens der Organisatoren gerichtlich vorgegangen. Die diesbezüglichen Prozesse führt der Leipziger Rechtsanwalt Ralf Ludwig, welcher unter anderem durch seinen Eilantrag beim Bundesverfassungsgericht
(Querdenken 711, Stuttgart) das Versammlungsrecht im April 2020 erst wieder erstritten hat.
Weiterhin hat Ralf Ludwig die Beschlüsse beim Verwaltungsgericht Berlin und beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg bezüglich der Großdemonstration am 29.08.20 in Berlin erwirkt, als auch diese Versammlungen grob rechtswidrig verboten wurden. Durch diese Eilanträge wurde das diesbezügliche Versammlungsverbot aufgehoben und die Versammlung an der Siegessäule konnte daraufhin durchgeführt werden.

Wir gehen davon aus, dass die Bescheide der Stadt München ebenfalls vor Gericht aufgehoben werden und dass die Versammlungen dann wie geplant stattfinden können, gegebenenfalls unter Auflagen.

Eine inhaltliche Stellungnahme erfolgt zum jetzigen Zeitpunkt nicht, diesbezüglich werden wir zu gegebener Zeit noch Stellung nehmen.

Markus Haintz
Rechtsanwalt von Querdenken 089

https://teleg.eu/s/Haintz
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