Schreiben eines ehrenamtlichen Richters eines Arbeitsgerichts an mich

"Sehr geehrter Her Haintz,
Ich bin seit * Jahren ehrenamtlicher Richter am Arbeitsgericht *****.
Zwei unserer letzten Verhandlungstermine wurden mit Maskenpflicht durchgeführt. Beim ersten Termin sind Kläger und Beklagte aufgrund der Hygienemassnahmen nicht erschienen. Sie wurden durch ihren Rechtsbeistand vertreten. Die Kammertermine waren grausam. Wir konnten niemanden befragen und ich halte die Vergleiche, wie auch zwei Urteile für fragwürdig. Ich hatte zu einigen Punkten der Parteien Fragen, die nicht beantwortet werden konnten. Ich habe die Vorsitzende / den Vorsitzenden darauf hingewiesen, dass die Urteile eigentlich nicht gefällt werden können, weil wir keine Möglichkeiten hatten, die Streitenden direkt zu befragen. "Aufgrund der aktuellen Lage müssen wir das so machen..."
Beim einem anderen Termin waren alle Parteien mit Rechtsbeistand zugegen. Natürlich mit Masken. Der /die Vorsitzende kritisierte im Besprechungsraum das Maskentragen, da wir die Mimik der Beteiligten nicht erkennen können und keine Möglichkeit haben die Glaubwürdigkeit der Parteien zu prüfen . "Aber wir können grad nichts anderes tun..."
In einer solchen Situation ist es für mich sehr schwer an guten und gerechten Urteilen oder Vergleichen mitzuwirken. Demnächst habe ich wieder einen Kammertermin und überlege, den Termin abzusagen. Unter solchen Bedingungen will ich nicht mit dem ehrenamtlichen Kollegen entscheiden.

Wenn das beim ArbG schon so behandelt wird, wie ist es dann erst bei anderen Gerichten?

Sie brauchen mir nicht antworten, ich wollte es einfach nur loswerden, weil mich der ganze Kram nervt..."
_____________
Markus Haintz
Rechtsanwalt

Art 20 GG
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.

Meine Meinung dazu: Das hat mit Rechtsprechung und Rechtsstaat nichts zu tun.
Offenbar sind Richter in diesem Land der Ansicht, dass man wegen Corona sämtliche rechtlichen Gepflogenheiten und Grundsätze über Bord werfen kann.

Armes Deutschland!
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