Forwarded from Jessica Hamed
Die Verabschiedung des geplanten § 28b IfSG ist letztlich nur der bis dato konsequente Höhepunkt einer beispiellosen rechtsstaatlichen Fehlentwicklung.“

Und stelle an Beispielen fest, dass eine Mischung aus Angst, Macht und Politik dazu führte:

Maurizio Bach legte in einer ebenso schonungslosen wie brillanten Ausführung jüngst dar, wie die Angst zur Regierungsmethode wurde und wie Sonderregelungen und Alleingänge einzelner Bundesländer eine Wahltaktik offenbaren.

Auf allen Seiten herrscht – von den Regierenden im Hinblick auf das Virus bewusst verstärkte – Angst. Die einen haben Angst, selbst schwer zu erkranken, anderen Menschen die Krankheit oder gar den Tod zu bringen und einer Gefahr macht- und kontrolllos ausgeliefert zu sein. Andere wiederum haben Angst vor einem starken Staat, der seine Macht missbraucht.

Beide Ängste werden von der Politik aufgenommen und genutzt. Neben dem altbekannten Widerstreit des ehemals für „Lockerungen“ stehenden Laschet und dem für „Vorsicht und Umsicht“ berüchtigten Söder war das auch in Rheinland-Pfalz zu beobachten. Just eine Woche vor der Landtagswahl durfte der Einzelhandel in Rheinland-Pfalz öffnen; die Freude währte nur kurz, und so war bereits wenige Tage nach dem Wahlsonntag der Einzelhandel vielerorts schon wieder geschlossen. Politisches Kalkül lässt das Pendel mal in die eine, mal in die andere Richtung ausschlagen.“

Wenig Hoffnung setze ich in das BVerfG:

Nachdem sich jüngst...Harbarth zur Corona-Politik äußerte und sein Interview als Verteidigung der Regierung rezipiert wurde, stellt sich durchaus die Frage, was nach derartigen Äußerungen noch zu erwarten ist.“

Abschließend verweise ich auf bundesgeschichtliche Parallelen:

„Es ist nicht der erste Fall einer entfesselten Staatsmacht in der Bundesrepublik ist. Schon einmal tagten inoffizielle Krisenstäbe, wurden fragwürdige Gesetze erlassen und eine Nachrichtensperre verhängt. Helmut Schmidt, Bundeskanzler von 1974 bis 1982, kommentierte die Geschehnisse rund um den Deutschen Herbst im Jahr 1977 später mit den Worten: „Ich kann nur nachträglich den deutschen Juristen danken, dass sie das alles nicht verfassungsrechtlich untersucht haben.“

Er war immerhin noch dankbar, die hiesigen Regierenden hingegen scheinen dieses „Entgegenkommen“ jedoch gerade zu einzufordern.“

https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/anwaeltin-entwurf-zur-aenderung-des-infektionsschutzgesetzes-verfassungswidrig-li.152338
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