Forwarded from Jessica Hamed
Die Stiko tendiert dazu, von einer generellen Impfempfehlung für Kinder und Jugendliche von 12-15 Jahren (und ich denke, das wird umso mehr für jüngere Kinder gelten, sollte es demnächst einen zugelassenen Impftsoff für jene geben) abzusehen.

https://lnkd.in/dxCenRH

Das ist mE erfreulich und spricht für eine eigenständige Entscheidung der Kommission; denn seitens des verantwortlichen Bundesminister*innen war klar die Präferenz für eine Empfehlung zu erkennen.

Eine Aussage im vorhergehenden Bericht ist mE besonders wichtig:

„Schulöffnungen sollten nicht davon abhängig gemacht werden, ob die Kinder geimpft werden, fügte Bas hinzu. "Es ging ja immer auch darum, die Übertragung auf Eltern und insbesondere Großeltern zu verhindern." Wenn nach den Sommerferien alle Erwachsenen ein Impfangebot bekommen hätten, dann falle diese Begründung für Schulschließungen weg.“

Letztes gilt für alle Beschränkungen. Ab dem Moment, ab dem sich jede erwachsene Person, die möchte, gegen COVID-19 (erst-)impfen lassen konnte, gibt es keinen Grund mehr, Freiheitsrechte weiter einzuschränken.

Spätestens dann endet die - ohnehin zu weit verstandene - Fürsorgepflicht des Staates.

Denn spätestens dann ist eine Infektion mit SARS-CoV-2 als allgemeines Lebensrisiko anzusehen und damit hinzunehmen.

Daran, dass Grundrechte primär Abwehrrechte sind, erinnerte der Historiker René Schlott vor wenigen Tagen (sehr lesenswert):

„Das Recht auf Leben folgte nachgeordnet im zweiten Absatz. Diese Abfolge war nicht nur symbolisch gemeint, sondern hatte eine wichtige politische Bedeutung: Der erstgenannten »freien Entfaltung der Persönlichkeit« sollte ein Vorrang vor dem »Recht auf Leben« eingeräumt werden. [...]

Das Grundrecht könne aber »nicht schlechthin jedes lebensgefährliche Risiko aus dem menschlichen Zusammenleben« rechtlich verhindern.“

https://lnkd.in/dsenCzA
MS Office 2010 Activator: What You Need to Know