Forwarded from Jessica Hamed
#exitstrategiejetzt #rechtsstaat #keineakten

In NRW haben wir beim dortigen OVG nun die Vernehmung des MP und aller Minister*innen im Rahmen unseres Normenkontrollverfahrens wegen der Schulschließung (Grundschule) im Januar beantragt.

Erschütternderweise stellte sich - erst nach mehrfacher Akteneinsichtsanfrage - heraus, dass es keinen „gebündelten Verwaltungsvorgang“ über diesen weitreichenden Grundrechtseingriff zulasten der Grundschüler*innen gibt. Wir führten ua aus:

„Dass ausgerechnet Nordrhein-Westfalen, das neben Bayern die intensivsten Maßnahmen, insbesondere auch im schulischen Bereich, verhängt hat, über keine Behördenakte verfügen möchte, ist schwer begreifbar, zweifelhaft und nach hiesiger Ansicht skandalös.

Dafür, dass im Januar 2021 – und damit ein Jahr nach dem Bekanntwerden der ersten COVID-19 Fälle – immer noch kein Krisenmanagement etabliert wurde, welches den basalsten rechtsstaatlichen Anforderungen entspricht, wirft nicht zuletzt vor dem Hintergrund, dass die Problematik spätestens seit der hiesigen Aufdeckung im September 2020, dass in Bayern in rechtswidriger Weise im ersten Lockdown keine Akten geführt wurden, worüber auch überregional (https://lnkd.in/d6Jp5xv) berichtet wurde, bekannt ist, die Frage auf, wie es dazu kommen konnte.

Der Umstand, dass kein „gebündelter Aktenvorgang“ existieren soll, erweckt den unschönen Eindruck, dass der Beklagte geradezu vermeiden will, seine Entscheidungsfindung und Grundrechtsabwägungen offen zu legen.

[...]

Mangels der Vorlage einer Behördenakte sind somit die Entscheidungsträger*innen zu hören.

[...]


Abschließend sei die Bemerkung gestattet, dass es schwer fällt zu glauben, dass ein derartiger Vorgang in einem Land wie Deutschland, das für seine akribische Bürokratie weltweit bekannt ist, möglich sein soll.

Es handelt sich um die schwerwiegendsten Grundrechtseingriffe in der bundesdeutschen Geschichte und das einwohner*innenreichste Bundesland will seine Entscheidungen nicht schriftlich dokumentiert haben? Und das nicht etwa in einer plötzlich auftretenden Krisensituation, sondern ein Jahr nach Beginn der Pandemie? Das zu glauben fällt äußert schwer.

Insbesondere stellt sich diesseits die Frage wie man sich derartige Entscheidungsprozesse dann vorstellen soll.
Hat jeder der Beteiligten seine/ihre Meinung, die er/sie sich wie auch immer gebildet hat, in den Ministerratssitzungen mündlich vorgetragen und daraufhin wurde beschlossen, nahezu alle Grundrechte zu suspendieren?

Wenn es nicht so schwerwiegende Folgen für die Klägerin und alle Bürger*innen dieses Landes, insbesondere für die Kinder und Jugendlichen, gezeitigt hätte, müsste man ob dieser Vorstellung lachen.“

https://lnkd.in/d-PmMkr

In unserem Schriftsatz erläutern wir ausführlich, woraus sich die Dokumentationspflicht des Landes ergibt und wie diese Verstoß rechtlich zu bewerten ist. Ok
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