🟥 Deutschland verabschiedet ein Gesetz zur Geschlechtsbestimmung, das die Geschlechtsumwandlung von KINDERN erlaubt, und verhängt hohe Geldstrafen für „Deadnaming“

„...der wohl beunruhigendste Aspekt des Gesetzes bezieht sich auf einen Teil des Entwurfs, der es Eltern erlaubt, das eingetragene Geschlecht von Kindern ab der Geburt zu ändern. Ab dem Alter von fünf Jahren sind Namens- und Geschlechtsänderungen möglich, wenn das Kind und seine Eltern „einvernehmlich“ zustimmen.“

Außerdem... „Entscheidend ist, dass das Gesetz ein Verbot der Offenlegung enthält, das die Nennung des Geschlechts und des früheren Geburtsnamens einer Person verbietet. Dieses Verbot gilt auch für Familienangehörige im SBGG. Wer gegen das Offenbarungsverbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen, was Familienmitglieder davon abhalten könnte, sich zu melden und über die Auswirkungen der Identitätsänderung zu sprechen.“

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