Bundeswehr bewertet den Zeigefinger als Terroristen-Gruß!

„Disziplinarrechtliche Würdigung“ für „Geste des Islamischen Staates“
Wörtlich heißt es im Bericht der Wehrbeauftragten: „Ein Mannschaftssoldat versendete in einer WhatsApp-Gruppe seines Zuges ein Gruppenfoto, auf dem er nach Bewertung der zuständigen Stellen eine Geste des Islamischen Staates – den ausgestreckten Zeigefinger nach oben – zeigte. Einer disziplinarrechtlichen Würdigung kam der Soldat durch die Erklärung des Widerrufs seiner Verpflichtungserklärung zuvor.“

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