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+ Eilmeldung: Erster Freispruch für "Dr.-Bengen-Attest! +

Wie Rechtsanwalt Martin Kohlmann mitteilt, war vor dem Amtsgericht Stollberg/Erz. am heutigen Montag eine Frau angeklagt, mit einer aus dem Internet heruntergeladenen Bescheinigung von Dr. Bengen ohne Maske eingekauft zu haben. Dies sei eine Fälschung eines Gesundheitszeugnisses nach 277, 279 StGB, meinte die Staatsanwaltschaft.
Diese pauschalen Formulare sind aber bereits kein Attest, so dass auch keine Fälschung von Gesundheitszeugnissem vorliegen kann, urteilte zu Recht das Amtsgericht. Dieses Urteil kann richtungsweisend für eine Vielzahl überhasteter Anklagen mit der gleichen Thematik sein.

Wieder einmal zeigt sich: Wehrt euch gegen alle staatlichen Kriminalisierungsversuche!

(Urteil des Amtsgerichts Aue-Bad Schlema, Zweigstelle Stollberg, vom 26. Juli 2021. Aktenzeichen: Z 2 Cs 770 Js 14776/21)

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