đź’ĄEins ist sicher:
In Deutschland wird politisch verfolgt!
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Dass Björn Höcke, der Fraktionsvorsitzende der AfD in Thüringen verurteilt wurde, stand bereits vor der Verhandlung fest. Die Anklage hätte niemals zugelassen werden dürfen. Lässt ein Gericht die Anklage zu, will es auch verurteilen.

Wer n den letzten vier Jahren Strafverfahren miterlebt hat, die sich gegen Menschen richteten, die andere politische Ansichten hatten als der Mainstream, weiĂź, dass wir von einem Rechtsstaat inzwischen meilenweit entfernt sind. Wir leben in einem Doppelstaat. Die Richter fragen zuerst nach der politischen Gesinnung und treffen dann ihre Entscheidungen.

Diese Entwicklung sehen wir vor allem zwischen den Zeilen. Die Angeklagten werden von Beginn an nicht fair behandelt. In diesem Verfahren geht es bereits damit los, dass sich das Landgericht für zuständig erklärt und damit eine Tatsacheninstanz nimmt. Es geht damit weiter, dass eine wirklich einfache Angelegenheit über mehrere Tage verhandelt wird.
Die Krone setzt dem Ganzen dann aber das Verhalten des Richters in dem Verfahren auf:

Nach seinen drei Anwälten – die allesamt Freispruch forderten – ergriff Höcke selbst das Wort. Zum zweiten Mal in dem Verfahren. Vor ihm auf dem Tisch lagen Karteikarten mit handschriftlichen Notizen. Gelegentlich warf Höcke einen Blick darauf. Er klagte: „Ich habe das Gefühl, ein politisch Verfolgter zu sein.“ Achtmal sei seine Immunität inzwischen aufgehoben worden. Richter Stengel mahnte den Angeklagten: „Zur Sache. Keine Wahlrede.“

Diese Einmischung des Richters in das letzte Wort des Angeklagten ist ein Revisionsgrund. Der Bundesgerichtshof hat bereits 1985 ausgeführt: "Der Sinn der Schlussausführungen besteht gerade darin, dass der Angeklagte das sagen kann, was er aus seiner Sicht für wichtig hält."
Wenn - wie hier - der Angeklagte erklärt, dass er sich politisch verfolgt fühle, ist diese Aussage sogar verfahrensrelevant, da sich die Umstände auf die Strafzumessung auswirken können. Unterbricht der Richter hier, verwehrt er das rechtliche Gehör.
Da es ja gerade um einen politischen Straftatbestand geht, ist gerade hier das letzte Wort des Angeklagten umso gewichtiger zu wĂĽrdigen.

Und im weiteren Verlauf:

Ulrich Vosgerau, einer der drei Verteidiger, kündigte zudem bereits während seines Plädoyers an, im Falle einer Verurteilung bis zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte zu gehen. Dazu Richter Stengel am Ende der Verhandlung: „Das ist Ihr gutes Recht – und uns egal. Wir als Gericht sind völlig unabhängig. Ob sie Rechtsmittel einlegen, ist uns schnuppe.“

Quelle:
https://www.bild.de/politik/inland/13000-euro-geldstrafe-hoecke-wegen-sa-parole-verurteilt-66430236c943e94730482e49

Ein guter Richter will ein gerechtes Urteil fällen. Insofern kann es nicht "schnuppe" sein, ob die Verteidigung Rechtsmittel einlegt und es kann nicht "schnuppe" sein, was andere Instanzen oder Gerichte zu einem Urteil sagen.
Die Voreingenommenheit des Gerichts springt den Leser hier geradezu an. Es bleibt zu wünschen, dass diejenigen, die aktuell politisch verfolgt werden, in naher Zukunft politische Macht erringen werden, um eine Justizreform umzusetzen, die tatsächlich unabhängige Gerichte erlaubt.

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