Auszahlung der EU-Direktzahlungen in Hessen
 
Sehr geehrte Mitglieder,
das Land Hessen muss nun nach u.a. Sachsen und Baden-Württemberg ebenfalls Konsequenzen aus insbesondere der verwaltungstechnischen Sicht prekären Situation zur Umsetzung der GAP ab 2023 ziehen.
Das HMUKLV hat die ALR, sowie die GAA und den LAA gestern darüber informiert, dass Hessen den bundeseinheitlichen Auszahlungstermin am 27./28. Dezember 2023 der EU-Direktzahlungen nicht einhalten können wird.
Insbesondere die erst kurz vor dem Jahreswechsel 2022/2023 beschlossenen nationalen Rechtsgrundlagen sowie der vom EU-Mitgliedstaat Deutschland verspätet eingereichte GAP-Strategieplan haben zur Folge, dass den Unteren Landwirtschaftsbehörden die für die Antragsbearbeitung erforderlichen IT-Systeme deutlich später als üblich zur Verfügung standen. Stellenweise haben die Detailrechnungen zur GAP (insbsesondere zum InVeKoS) dazu geführt, dass bisherige IT-Systeme gänzlich abgelöst werden mussten. Eine etwaige Koordinierung vom zuständigen Bundesministerium findet dabei kaum statt.
Der HBV sieht die hessische Agrarverwaltung samt Zahlstelle nicht in der Verantwortung. Die schwierige Lage steht seines Erachtens in rein politischer Verantwortung. Dazu wird der HBV sich Ende dieser Woche öffentlich äußern.
Bitte beachten Sie diese Information, um entsprechend Vorsorge zu treffen bzw. gegebenenfalls frühzeitig den Kontakt zu Ihrer Bank aufzunehmen..
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