Forwarded from Gedanken zur Nacht
Gedanken zur Nacht
Teil 1

„Nur mal angenommen, daß…“

„Sie werden es nicht tun, sie werden das nicht unterschreiben“, so die vielbeschworene Formel derjenigen, die in Sachen Haftung, sich die Finger wund tippen und nach Anleitung oder unter Zuhilfenahme von sogenannten Musterschreiben, ihre Haftungserklärungen formulieren. Juristisch, sowie rechtlich völlig korrekt, ist eine Haftungserklärung über Annahme oder Ausschluß ein integraler Bestandteil, in nahezu jedem Rechtskreis. Derjenige, der versichert, also haftet, bestimmt auch die Regeln. Mit anderen Worten, wer nicht haften will, hat auch nichts zu sagen und wer nichts zu sagen haben möchte, gibt seine Souveränität ab. Im guten Glauben oder auch nicht, wird in aller Regel dann derjenige beauftragt, der fälschlicher Weise ebenfalls glaubt, für ihn werde schon gebürgt, wenn er denn etwas zu bestimmen angetreten ist.

Ja, die Haftung als ein Treppenwitz hinlänglich beschrieben, fällt diese stets die Treppen der Macht nach unten und wird letztendlich von dem Deppen in Empfang genommen, der mit seiner Unterschrift diesen zu bestätigen hat. Wie vielerorts erlebt, bekleiden oft nicht die hellsten Kerzen auf der Torte so manche Pöstchen, wissen von dem, was es dort zu tun gibt nicht selten sehr wenig und auch sonst, schweben sie in machtvoller Watte durch ihr gesamtes Leben. Diesen Menschen ein Schreiben unter die Nase zu halten, in dem sie auch erklären sollen, eine Haftung für das zu übernehmen, von dem sie selbst nicht allzu viel verstehen, mag ja als eine kluge Idee erscheinen, doch was geschieht, wenn, trotz Verbot von ganz oben, dann doch mal einer unterschreiben mag?

Einmal angenommen, so ein Fall träte wider Erwarten ein und so ein Arzt, ein Behördenmitarbeiter oder gar ein Schulleiter unterschreibt einfach so eine Haftungserklärung und bestätig mit seiner Unterschrift, daß er im Falle eines Schadens, für alles gerade stehen wird. Nicht daß es das nicht gäbe, unterschrieb eine Schulleiterin ein Schreiben, in dem sie erklärte, mit ihrem gesamten Vermögen, für alles aufkommen wird, wenn sie einen Schaden an unserem Kind verursachen oder in Kauf nehmen wird – sie hatte ihre Brille nicht dabei und meinte, „das tun wir sowieso nicht, das kann ich ihnen versichern“, fertig war der Wisch. Blöd gelaufen für die nette Dame, möchte man meinen, denkt man die Geschichte nicht Gänze bis ans Ende.

Du rennst also los, als ein Gesetzloser in Gesetzlosen Zeiten und stehst vor der Schule oder beim Arzt und verlangst eine Unterschrift unter dein Haftungsschreiben, gehst im berechtigtem Glauben dorthin und weißt ganz genau, das wird der nicht tun - und dann tut er es doch. Was wohl die allermeisten bisher noch wirklich nicht auf dem Schirm zu haben scheinen, ist, daß das Verlangen einer Unterschrift unter einer einseitigen Willenserklärung, die an bestimmte Bedingungen geknüpft ist und zu deren Erfüllung du dich ja im Vorfeld bereiterklärt hast, diese erfüllen zu wollen, ebenfalls eine Art Vertrag darstellt, aus dem du dann, wenn einmal unterschrieben, dich nicht mehr so einfach wirst herauswinden können. Sicher, du kannst einfach gehen, keine Frage, doch was geschieht in diesem Moment in dir, wenn dir beim Betrachten der Unterschrift die Kinnlade auf die Knie gefallen ist?

Sich selbst, wenn auch in gutem Glauben, in diese Situation gebracht, werden die einen die Flucht ergreifen und die anderen, noch völlig geschockt oder selig zufrieden, den Dingen ihren Lauf gewähren. Erstere eben noch einmal davon gekommen, werden Zweitere nun, wie zum Beispiel Schule, ihre Kinder dann doch dort abliefern, jedoch den Heimweg mit einem unguten Gefühl im Magen antreten müssen. Man wünscht es keinem und der geschilderte Fall noch rein fiktiv, nimmt das Kind den Schaden, vor dem es zu schützen, lange recherchiert und geschrieben worden ist. Das Herz, die Lunge haben Schaden ob der Maske genommen, durch eine Impfung die Venen verstopft oder aus der Nase will das Blut nicht aufhören zu rinnen, weil die lieben Kleinen nicht wirklich wußten, was sie da taten.
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