https://www.juraforum.de/forum/t/die-zwoelf-schluesselvermutungen-der-bar.687653/

BAR-Vermutungen sind 12 an der Zahl, an die sich alle Justiziare halten müssen.

11. Die Vermutung der Inkompetenz
Diese Vermutung unterstellt uns, zumindest unkundig in Rechtsdingen und deshalb inkompetent zu sein. Man bezweifelt die Fähigkeit, dass wir uns sachgemäß äußern und präsentieren können. Deshalb hat der Richter das Recht, uns festzusetzen, zu inhaftieren, uns mit einem Bußgeld zu belegen oder uns in eine psychiatrische Behandlung zu zwingen. Bevor man diese Vermutung nicht offen bestritten hat mit der Tatsache, dass man sein Standing als Exekutor und Begünstigter kennt und aktiv die gegenteilige Vermutung bestreitet und zurückweist, steht hinsichtlich des Plädoyers fest, dass man inkompetent ist und der Richter alles machen darf, um jemanden gefügig zu halten.

12. Die Vermutung der Schuld
Die Annahme, dass es sich bei der ganzen Angelegenheit um eine private Geschäftsaktivität der BAR-Gilde handelt, führt dazu, dass man schuldig ist, egal ob man auf „schuldig“, gar nicht oder auf „nicht schuldig“ plädiert. Zur Widerlegung dieser Vermutung eignet sich nur ein Affidavit der Wahrheit oder ein Beweissicherungsantrag mit eindringlicher Präjudiz in die öffentliche Aufzeichnung. Auch ein Einwand der mangelnden Schlüssigkeit (call a demurrer) kann vorgebracht werden. Bis dahin steht die Vermutung, dass man schuldig ist und festgehalten werden kann, bis der privaten BAR-Gilde eine Bürgschaft hinterlegt wird, die den Betrag abdeckt, den die Gilde für ihren Profit als ausreichend erachtet.

Muss nicht jeder Anwalt, Richter, Gerichts Diener in jeder Form Mitglied der BAR Association sein? Bitte klären Sie mich auf ich wünsche mir eine interessante Diskussion darüber.

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