Maskenpflicht in Sachsen aufgehoben: Warum geht das in Bayern nicht, Herr Söder? – „Unsere Grundrechte gelten auch in Bayern“

In Sachsen ist das Einkaufen ohne Mund-Nasen-Schutz ab kommenden Freitag wieder erlaubt. Die Voraussetzung dafür ist eine Sieben-Tage-Inzidenz unter zehn. In Bus und Bahn sowie in medizinischen Einrichtungen wie Krankenhäusern oder Pflegeheimen müssen jedoch noch weiterhin Masken getragen werden.

Die Vorsitzende der AfD-Fraktion im Bayerischen Landtag, Katrin Ebner-Steiner, kommentiert dies wie folgt:

„In manchen Bundesländern zeigt sich durch den Druck der Bürger ein zaghaftes Umdenken in der Politik. In Sachsen wurde die Maskenpflicht bei einer Inzidenz unter zehn aufgehoben. Das ist wenigstens ein erster Schritt in Richtung Freiheit. Bayern hinkt dieser Entwicklung aber wieder einmal hoffnungslos hinterher. Noch immer sperrt sich die Staatsregierung gegen jede Rückkehr in ein normales Leben. Angesichts der niedrigen Inzidenzen, des allgemeinen Zugangs zu Impfungen und der hohen Impfquote unter den Risikogruppen ist eine Maskenpflicht sowohl epidemiologisch als auch juristisch nicht mehr haltbar. Dasselbe gilt auch für alle anderen Einschränkungen unserer Freiheitsrechte. Bundes- und Staatsregierung können die Grundrechte nicht dauerhaft aushebeln.
Ich fordere die Staatsregierung und insbesondere den Ministerpräsidenten Markus Söder als Hauptverantwortlichen für die Politik des Grundrechtsentzugs auf, die Maskenpflicht aufzuheben. Und zwar ohne Wenn und Aber. Unsere Grundrechte gelten überall und jederzeit – auch in Bayern. Normalität jetzt!“

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