26.2.2023 – 381. Abend der Gebetsinitiative für unseren Staat – unser Volk und Vaterland – zum Heil der Menschen und zur Ehre Gottes, unseres himmlischen Vaters

Liebe Mitbeter,

die Dinge überschlagen sich in diesen Tagen weiter und damit haben wir auch mehr als Anlässe genug zum anhaltenden Gebet. Der Herr möge dem Bösen Einhalt gebieten und Recht und Gerechtigkeit wieder auf die Beine verhelfen.

Da fällte dieser Tage das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil, bei dem man nicht richtig weiß, ob man lachen oder weinen soll. Eine Frau war 2019 aus Afghanistan ohne Paß eingereist. Nun hatte sie dagegen geklagt, daß ihr Handy eingezogen wurde zur Beweissicherung bezüglich ihrer Identität. Und: Das Bundesverwaltungsgericht gab ihr Recht. Es urteilte, es sei „unverhältnismäßig und deshalb rechtswidrig“, die Asylbewerberin aufzuforden, die Zugangsdaten ihres Mobilvertrages mitzuteilen und den Datenträger auszuwerten (https://www.bild.de/politik/kolumnen/kolumne/kommentar-dieses-asyl-urteil-ist-der-wahnsinn-82963160.bild.html).
Mit zwingender Logik muß dies für vergleichbare Fälle auch gelten, wo Hausdurchsuchungen angeordnet werden mit Beschlagnahmung von Datenträgern zur „Beweismittelsicherung“, insbesondere, wenn es um Vorwürfe geht, die sich auf Beiträge im Internet beziehen. Hier kann eine umfassende Beweismittelsicherung direkt aus dem Internet erfolgen. Eine Hausdurchsuchung mit Beschlagnahme von Datenträgern und deren Auswertung ist nach diesem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wohl eindeutig als rechtswidrig einzuordnen!

Verwundert die Augen reiben mußte sich so mancher dieser Tage, als er von den neuesten Forderungen aus der Ukraine vernahm. Da verlangte doch tatsächlich der ukrainische Vizeregierungschef Olexander Kubrakow vom Westen Streumunition und Phosphor-Brandwaffen …

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