Mindeststrafen fΓΌr Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte werden gesenkt β οΈBesitz und Erwerb sollen kΓΌnftig mit einer Mindeststrafe von drei Monaten Freiheitsstrafe, die Verbreitung mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten Freiheitsstrafe bestraft werden kΓΆnnen.
Die Bundesregierung verweist zur BegrΓΌndung auf Forderungen aus der Praxis.
Mit dem Entwurf sollen diese in Paragraf 184b des Strafgesetzbuches geregelten Delikte wieder als Vergehen eingestuft werden. Aktuell sind die Delikte als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Freiheitstrafe klassifiziert. Durch die Einstufung als Vergehen soll es bei diesen Taten kΓΌnftig auch wieder mΓΆglich sein, Verfahren nach den Paragrafen 153 und 154 der Strafprozessordnung (StPO) einzustellen beziehungsweise nach den Paragrafen 407 fortfolgende der StPO durch Strafbefehl zu erledigen.
ππΌ Antrag der CDU/CSUππΌ Quelle Bundestag ππΌ Quelle XππΌ Quellehttps://teleg.eu/s/CNconspiracynewsroom π