Forwarded from Grundrechte.jetzt.
Die Veranstalter des Ostermarsches 2023 in Karlsruhe hatten diese Versammlung am 27.02.2023 angemeldet.

Mit Bescheid vom 31.03.2023 hat die Stadt Karlsruhe den Schlossgarten als stationäre Versammlungsfläche verboten und die Aufstellung von 2 Hüpfburgen verboten.

Hiergegen hatten die Veranstalter am 2. April Klage beim Verwaltungsgericht eingereicht.

Heute Abend kam der richterliche Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe.

Es gibt eine gute Nachricht und eine schlechte Nachricht:

Zuerst die schlechte: das Verwaltungsgericht hat das Verbot der Hüpfburgen bestätigt. Es wird mithin leider für unsere jüngsten Friedensfreunde keine Möglichkeit geben gegen Krieg anzuhüpfen 😢. Alle Kinder sollten sich ganz persönlich beim Karlsruher Oberbürgermeister bedanken, der den Kindern nicht gönnt am Ostersonntag im Karlsruher Schlossgarten eine Hüpfburg zu genießen.

Die gute Nachricht: das Verwaltungsgericht hat das Verbot der stationären Versammlung im Karlsruher Schlossgarten aufgehoben und die Stadt Karlsruhe dazu verurteilt die stationäre Versammlung für den Frieden im Karlsruher Schlossgarten zu dulden.

Gegen die Entscheidung die Hüpfburgen zu verbieten sind wir ins Rechtsmittel gegangen und, so der Osterhase will, wird der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim die Hüpfburgen mit einer Einstweiligen Verfügung doch noch genehmigen.

Die erfreuliche Nachricht des Tages ist jedenfalls, dass der Ostermarsch mit allen seinen geplanten Veranstaltungsaktivitäten stattfinden wird (mit Ausnahme der Hüpfburgen).

Zu diesem Ostermarsch sind alle Menschen eingeladen die reinen Herzens für den Frieden sind und Krieg als unmenschlich ablehnen.

Krieg ist ein Verbrechen an der Menschheit und wir sind fest entschlossen jede Art von Krieg zu ächten und Kriegsursachen zu bekämpfen.
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