❗️VG Hamburg bestätigt „Hotspot“❗️

https://teleg.eu/s/RASattelmaier

Das Verwaltungsgericht Hamburg hat die sog. „Hotspotregelung“ in der Hansestadt für „voraussichtlich“ rechtmäßig erklärt.

Damit scheiterte ein entsprechender Eilantrag.

Die Bürgerschaft „habe zu Recht eine konkrete Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage nach § 28a Abs. 8 Satz 2 Nr. 2 Alt. 1 IfSG angenommen, weil aufgrund einer besonders hohen Anzahl von Neuinfektionen eine Überlastung der Krankenhauskapazitäten in der jeweiligen Gebietskörperschaft drohe. Insoweit seien die Bundesländer im Rahmen des ihnen zugewiesenen Einschätzungsspielraums berechtigt, auf Grundlage des Infektionsgeschehens und der Lage vor Ort in den Krankenhäusern eine eigenständige Gefahrenprognose zu treffen.“

(Quelle 👉 lto.de)

Nichts Neues also an der verwaltungsgerichtlichen Rechtssprechungsfront.

Fast schon erwartungsgemäß segnet das VG Hamburg die „Hotspot-Regelung“ ab und begründet dies mit der immer gleichen Leier einer drohenden Überlastung der Krankenhäuser.

Wann nimmt die Richterschaft eigentlich die Realitäten zur Kenntnis ?

Gerade in Hamburg konnte sich Bürgermeister Tschentscher eigentlich immer auf „seine“ Verwaltungsgerichtsbarkeit verlassen.

Daher ist diese Entscheidung natürlich keine Überraschung, stellt aber ein weiteres Versagen der Rechtsprechung in Sachen Grundrechtsschutz dar.

Ob die Antragsteller zum OVG Hamburg gehen werden, soll noch geprüft werden.

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