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❗️Neues aus dem Gerichtssaal❗️

Heute:
AG Aschaffenburg

Die Teilnahme an einem der sog. „Flashmobs“ in der bayerischen Stadt war heute gar nicht mehr Thema des Verfahrens. Es ging am Ende allein um die MNB-Pflicht und die Frage, ob eine Glaubhaftmachung vor Ort erfolgen muss, obwohl der Beamte den konkreten Tatvorwurf dem Betroffenen gegenüber gar nicht eröffnet hatte.

Darüber hinaus stelle ich fest, dass offenbar die Direktoren der Amtsgerichte sich dazu berufen fühlen, die Welt zu retten. Wie sonst lässt sich eine immer noch angeordnete FFP2-Maskenpflicht im AG Aschaffenburg (und auch in anderen Justizgebäuden Deutschlands) erklären ?!

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